Rechtsprechung
VG Ansbach, 14.05.2009 - AN 5 K 08.01983 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Aufnahme jüdischer Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion; positive Integrationsprognose; maßgebliches Recht bei Ü II-Fällen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 29.08.1995 - 9 C 391.94
Vertriebene - Volkstum - Bekenntnis - Beruflicher Nachteil - Erklärung - …
Auszug aus VG Ansbach, 14.05.2009 - AN 5 K 08.01983
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. hierzu Urteil vom 29.8.1995, Az. 9 C 391/94 - juris -) kann niemand darauf vertrauen, dass der Gesetzgeber - oder, wie hier, die ausführende Verwaltung - die erforderlichen Voraussetzungen für den Erwerb eines bestimmten Rechtsstatus nicht für die Zukunft modifiziert. - BVerwG, 19.09.2000 - 1 C 19.99
Anordnung; Aufenthaltsbefugnis; Auslegung; Ermessen; ermessenslenkende …
Auszug aus VG Ansbach, 14.05.2009 - AN 5 K 08.01983
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 19. September 2000 (Az. 1 C 19/99 - juris) zu der insoweit deckungsgleichen Vorgängervorschrift des § 32 AuslG 1990 ausgeführt, dass eine Anordnung der obersten Landesbehörde in deren freiem Ermessen steht, das lediglich durch die im Gesetz genannten Motive (d.h. bei § 23 Abs. 2 AufenthG die Wahrung besonders gelagerter politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland) begrenzt ist.
- VG Ansbach, 19.08.2010 - AN 5 K 10.00957
Nr. I 2 a Verfahrensanordnung BMI vom 24.5.2007 i.d.F. vom 22.7.2009
Die Kammer hat bereits mit Beschluss vom 14. Mai 2009 (AN 5 K 08.01983 - juris -) festgestellt, in der Anwendung der Voraussetzung der Nr. 1 2 a Verfahrensanordnung BMI auf die Fälle, in denen der Aufnahmeantrag nach dem 30. Juni 2001 gestellt und vor dem 1. Januar 2005 eine Aufnahmezusage nicht zugestellt worden ist, liege weder eine echte noch eine unechte Rückwirkung. - VG Ansbach, 12.05.2011 - AN 5 K 11.00014
Unzulässige Klage (Klagefrist); Fehlende Deutschkenntnisse; Unzureichende …
Die Kammer hat bereits mit Beschluss vom 14. Mai 2009 (AN 5 K 08.01983 - juris -) festgestellt, in der Anwendung der Voraussetzung der Nr. 1 2 a Verfahrensanordnung BMI auf die Fälle, in denen der Aufnahmeantrag nach dem 30. Juni 2001 gestellt und vor dem 1. Januar 2005 eine Aufnahmezusage nicht zugestellt worden ist, liege weder eine echte noch eine unechte Rückwirkung. - VG Ansbach, 14.10.2010 - AN 5 K 10.01401
Aufnahmeverfahren für jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion
Das Gericht hat bereits mit Beschluss vom 14. Mai 2009 (AN 5 K 08.01983 - juris -) festgestellt, in der Anwendung der Voraussetzungen der Nr. 1 2. a) Verfahrensanordnung BMI auf die Fälle, in denen der Aufnahmeantrag nach dem 30. Juni 2001 gestellt und vor dem 1. Januar 2005 eine Aufnahmezusage nicht zugestellt worden sei, liege weder eine echte noch eine unechte Rückwirkung.